Analyse · Zweiter und letzter Sitzungstag der Nationalversammlung
Auf einen Blick
Am zweiten und letzten Sitzungstag hat die kubanische Nationalversammlung vier wichtige Gesetze verabschiedet. Für ausländische Investoren ist vor allem das neue Wohnungsgesetz relevant: Nach offizieller Darstellung sollen bisherige Beschränkungen für den Kauf und die Anmietung von Wohnraum durch ausländische natürliche und juristische Personen entfallen. Zugleich werden Eigentums-, Nutzungs- und Übertragungsrechte erweitert. Entscheidend bleiben jedoch die noch ausstehenden Durchführungsbestimmungen.
Kuba öffnet neue Spielräume – die Beschlüsse des zweiten Tages im Überblick
Die Nationalversammlung beschloss:
das neue Wohnungsgesetz,
einen neuen Arbeitskodex,
das Gesetz über die Organisation der zentralen Staatsverwaltung,
sowie das Gesetz über Identität und Wohnsitz.
Darüber hinaus bestätigte das Parlament sechs Dekretgesetze und 91 Beschlüsse des Staatsrates. Dazu gehören auch Regelungen, die für ausländische Investitionen und die Übertragung wirtschaftlicher Rechte von Bedeutung sind.

Zweiter und letzter Sitzungstag der Nationalversammlung: Wohnungsgesetz, neuer Arbeitskodex, Verwaltungsreform und digitale Identität erweitern die wirtschaftlichen Spielräume – mit weiterhin klaren Grenzen. (Symbolbild, KI-generiert)
Wohnungsgesetz öffnet neue Möglichkeiten
Für Investoren ist das Wohnungsgesetz der wichtigste Beschluss des zweiten Tages.
Nach der offiziellen Berichterstattung sollen ausländische natürliche und juristische Personen künftig leichter Wohnraum kaufen oder anmieten können. Wie weit diese Öffnung reicht und welche Genehmigungen weiterhin notwendig bleiben, ist bislang jedoch nicht bekannt.
Das Gesetz erweitert außerdem die Möglichkeiten zur:
Übertragung und Schenkung von Wohnraum,
Abtretung einzelner Räume oder Dachflächen,
Entwicklung von Mehrfamilienhäusern im horizontalen Eigentum,
Bildung von Wohnungsgenossenschaften,
sowie Sanierung ruinöser oder unbewohnbarer Gebäude.
Eigentümer sollen solche Immobilien an natürliche oder juristische Personen übertragen können, damit diese wieder nutzbar gemacht werden. Daraus könnten neue Sanierungs- und Investitionsmodelle entstehen.
Zum Wohnungsgesetz sind drei ergänzende Regelwerke angekündigt: eine allgemeine Durchführungsverordnung sowie besondere Vorschriften zum horizontalen Eigentum und zu Wohnungsgenossenschaften. Erst diese Bestimmungen werden zeigen, welche Modelle tatsächlich umgesetzt werden können.
Neue Behördenstruktur für Handel und Investitionen
Die Zahl der zentralen staatlichen Behörden wird von 27 auf 21 reduziert. Für Investoren besonders relevant ist die geplante Bildung eines Ministeriums für Handel und ausländische Investitionen.
Damit sollen Investitionsförderung, Handelspolitik und Lieferketten stärker zusammengeführt werden. Weitere Zuständigkeiten für Wirtschaft, Finanzen, Bau, Industrie, Wohnungswesen, Umwelt und Wasser werden neu geordnet.
Ob dadurch Genehmigungsverfahren tatsächlich schneller und transparenter werden, muss sich in der Praxis zeigen.
Arbeitsrecht wird modernisiert
Der neue Arbeitskodex berücksichtigt stärker die unterschiedlichen staatlichen, privaten und gemischten Beschäftigungsformen.
Vorgesehen sind unter anderem:
eine jährlich festzulegende Mindestvergütung,
flexiblere Arbeitszeiten,
Mehrfachbeschäftigung,
Telearbeit, auch aus dem Ausland,
sowie neue Regeln für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Für ausländische Unternehmen ist dies besonders im Zusammenhang mit der angekündigten direkten Beschäftigung kubanischer Arbeitnehmer relevant. Noch fehlen konkrete Vorgaben zu Vergütung, Währung, Sozialabgaben und Vertragsgestaltung.
Digitales Identitäts- und Wohnsitzsystem
Das neue Gesetz über Identität und Wohnsitz führt eine dauerhafte Identitätsnummer und eine digitale Identität ein. Damit sollen Behördengänge, Register und möglicherweise auch Eigentums- und Unternehmensvorgänge stärker digitalisiert werden.
Die wirtschaftliche Öffnung bleibt begrenzt
Die Reformen bedeuten nicht, dass private oder ausländische Unternehmen künftig in allen Wirtschaftsbereichen frei tätig werden dürfen.
Mit dem Dekret 160 wurden zwar zahlreiche bisher eingeschränkte Tätigkeiten vollständig oder teilweise freigegeben. Strategische Bereiche bleiben jedoch unter staatlicher Kontrolle oder bedürfen besonderer Genehmigungen.
Dazu dürften weiterhin wesentliche Teile folgender Bereiche gehören:
Gesundheitswesen und Arzneimittelversorgung,
Energie und zentrale Versorgungsleistungen,
Finanzdienstleistungen und Versicherungen,
Telekommunikation und Medien,
Rohstoffgewinnung,
sowie sicherheitsrelevante Tätigkeiten.
Dabei muss zwischen einer vollständigen Freigabe und einer lediglich begrenzten Öffnung unterschieden werden. Manche Tätigkeiten könnten nur mit staatlicher Beteiligung, besonderer Lizenz oder innerhalb eines genau definierten Geschäftsmodells zulässig sein.
Beispiel private Apotheke
Die mögliche Eröffnung einer privaten Apotheke zeigt die Grenzen der bisherigen Reformen.
Eine Apotheke umfasst nicht nur den Einzelhandel, sondern auch:
Import und Einkauf von Medikamenten,
Lagerung und Qualitätskontrolle,
pharmazeutische Beratung,
sowie die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel.
Diese Kerntätigkeiten waren bisher weitgehend dem staatlichen Gesundheitswesen vorbehalten. Aus der allgemeinen Öffnung des Handels lässt sich deshalb noch nicht ableiten, dass eine vollständig privat betriebene Apotheke bereits zulässig ist.
Erkennbar sind bereits begrenzte Modelle, beispielsweise:
ein privates Geschäft für Hygiene- und Gesundheitsprodukte,
der Verkauf medizinischer Hilfsmittel,
eine Apotheke unter staatlicher Lizenz,
oder ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem staatlichen Pharma- oder Gesundheitsbetrieb.
Ob eine vollständig unabhängige private Apotheke mit eigenen Importrechten und freier Preisgestaltung zulässig sein wird, lässt sich auch aus den aktuellen Veröffentlichungen noch nicht erkennen.
Fazit: Deutliche Öffnung mit weiterhin klaren Grenzen
Die Nationalversammlung hat die Reformrichtung deutlich konkretisiert. Das Wohnungsgesetz, das neue Arbeitsrecht, die Verwaltungsreform und die geplanten Erleichterungen für ausländische Investitionen schaffen neue wirtschaftliche Handlungsspielräume.
Besonders die angekündigte Öffnung des Wohnungsmarktes, neue Sanierungsmodelle und die stärkere Beteiligung privater und ausländischer Akteure könnten erhebliche Veränderungen auslösen.
Dennoch entsteht kein uneingeschränkt freier Markt. Der Staat behält in strategischen Bereichen weitreichende Kontroll-, Genehmigungs- und Beteiligungsrechte. Das Beispiel der privaten Apotheke zeigt, dass die Freigabe einzelner Handelsaktivitäten nicht automatisch die Öffnung eines gesamten Wirtschaftszweiges bedeutet.
Die Reformen schaffen reale Chancen, aber noch keine vollständige Rechtssicherheit. Entscheidend sind nun die endgültigen Gesetzestexte, die Anlagen zum Dekret 160 und die branchenspezifischen Durchführungsbestimmungen. Die Casa Alemania wird alle diese Regelungen auswerten und in den Reformmonitor integrieren.

