Analyse · Erster Sitzungstag der Nationalversammlung
Auf einen Blick
Am ersten Tag der kubanischen Nationalversammlung wurden mehrere wirtschaftspolitische Reformen konkretisiert. Für ausländische Investoren sind insbesondere die geplanten Erleichterungen bei Investitionsformen, Devisenkonten, der direkten Beschäftigung kubanischer Arbeitnehmer und der Zusammenarbeit mit Privatunternehmen relevant. Neue Möglichkeiten könnten sich zudem in den Bereichen Immobilien, Energie, Handel und Tourismus ergeben. Die Beratungen werden fortgesetzt; weitere Gesetze und Beschlüsse sind zu erwarten.
Kuba öffnet neue Spielräume – die Beschlüsse im Überblick
Die kubanische Nationalversammlung hat sich am ersten Sitzungstag intensiv mit der Umsetzung der angekündigten Wirtschaftsreformen beschäftigt. Dabei wurden mehrere positive Signale für ausländische Investoren gesetzt.
Nach Angaben von Premierminister Manuel Marrero Cruz wurden von 121 für Juni und Juli vorgesehenen Maßnahmen inzwischen 110 vollständig und fünf teilweise genehmigt. Insgesamt sollen 138 Rechtsnormen erarbeitet werden, um die Reformen rechtlich umzusetzen. Damit beginnt eine entscheidende Phase: Aus politischen Ankündigungen entstehen konkrete Gesetze, Dekrete und erste Pilotprojekte. Der tatsächliche Umsetzungsstand kann in unserem Reformmonitor verfolgt werden.

Kuba setzt positive Reformsignale: Der erste Sitzungstag der Nationalversammlung bringt Erleichterungen bei Investitionen, Devisen, Beschäftigung und Privatsektor – 138 Rechtsnormen sind zur Umsetzung geplant. (Symbolbild, KI-generiert)
Besonders relevant ist die geplante Änderung des Gesetzes über ausländische Investitionen. Die Investitionsformen sollen flexibler gestaltet, die unternehmerische Eigenständigkeit gestärkt und die Verwendung sowie Reinvestition von Gewinnen erleichtert werden.
Ein besonders wichtiges Signal betrifft die Beschäftigung kubanischer Arbeitnehmer. Bislang mussten ausländische Unternehmen ihr Personal grundsätzlich über staatliche Beschäftigungsagenturen einstellen. Nach Angaben der Regierung dürfen inzwischen 13 ausländische Unternehmen direkte Arbeitsverträge abschließen. Dies könnte die Auswahl, Vergütung und langfristige Bindung qualifizierter Mitarbeiter deutlich verbessern.
Auch beim Umgang mit Devisen sind Lockerungen vorgesehen. Unternehmen sollen Devisenkonten leichter eröffnen und nutzen, Ein- und Auszahlungen vornehmen sowie Zahlungen für Importe und Finanzierungen ins Ausland leisten können. Für Investoren ist dies von zentraler Bedeutung, da nicht nur die Erwirtschaftung von Gewinnen, sondern vor allem deren tatsächliche Verfügbarkeit und Transferierbarkeit entscheidend ist.
Neue Chancen könnten sich außerdem durch Kooperationen mit kubanischen Privatunternehmen ergeben. Ein entsprechender Leitfaden wurde nach Regierungsangaben bereits verabschiedet. Noch ist jedoch offen, ob ausländische Investoren direkte Gesellschaftsanteile erwerben dürfen oder zunächst lediglich vertragliche Kooperations- und Finanzierungsmodelle ermöglicht werden.
Tourismus, Energie, Handel und Immobilien
Positive Signale gibt es auch in den Bereichen Tourismus, Energie, Handel und Immobilien. Im Tourismus sollen neue Geschäftsmodelle unter Beteiligung privater und ausländischer Akteure zugelassen werden. Genannt wurden unter anderem Reiseagenturen, touristische Transportdienstleistungen, Autovermietungen und Angebote im Ökotourismus.
Im Energie- und Kraftstoffbereich sollen private und ausländische Unternehmen Kraftstoffe importieren und vertreiben können. Ergänzend sind steuerliche Vorteile für Investitionen in erneuerbare Energien vorgesehen. Angesichts der anhaltenden Energiekrise könnten sich hier insbesondere Chancen bei Photovoltaikanlagen, Stromspeichern und dezentralen Versorgungslösungen entwickeln.
Für den Immobilienbereich ist die angekündigte Öffnung für ausländische Investitionen besonders interessant. Parallel wurden Änderungen beim Nießbrauch und beim sogenannten Oberflächen- beziehungsweise Erbbaurecht beschlossen. Solche Instrumente könnten künftig langfristige Sanierungs-, Nutzungs- und Bebauungsmodelle ermöglichen, ohne dass klassisches Grundstückseigentum übertragen werden muss.
Was noch offen bleibt
Insgesamt sind die Signale des ersten Sitzungstages positiver und konkreter als viele frühere Reformankündigungen. Einige Maßnahmen werden bereits praktisch erprobt. Entscheidend bleibt jedoch, wie die noch ausstehenden Durchführungsbestimmungen ausgestaltet werden.
Noch offen ist insbesondere:
welche Investoren und Unternehmensformen zugelassen werden,
wie Gewinne tatsächlich ins Ausland transferiert werden können,
welche konkreten Nutzungsrechte registriert, übertragen oder vererbt werden dürfen,
welche Regeln für direkte Arbeitsverträge gelten,
und wie Investoren bei Streitigkeiten oder bei einer vorzeitigen Beendigung ihres Projekts abgesichert werden.
Die Reformen bedeuten jedoch keinen grundlegenden Systemwechsel. Der kubanische Staat behält eine zentrale Rolle bei Genehmigungen, Kontrolle und wirtschaftlicher Steuerung. Insbesondere die fehlende unabhängige Rechtsprechung bleibt für ausländische Investoren ein erhebliches Risiko.
Dennoch erweitern sich die wirtschaftlichen Handlungsspielräume. Für Investoren beginnt damit eine Phase, in der Positionierung sowie die genaue Beobachtung der neuen Gesetze, Verordnungen und ihrer praktischen Umsetzung wichtig werden.
Die Nationalversammlung setzt ihre Beratungen fort. Auf die weiteren Beschlüsse – darunter möglicherweise das neue Wohnungsgesetz – gehen wir in einem weiteren Beitrag ein.

